Hintergrund und Bedarf

Die Autobahn GmbH des Bundes überprüft, modernisiert und erneuert regelmäßig die Autobahnen in Deutschland. So wird gewährleistet, dass der Verkehr sicher und effizient fließt und es nicht aufgrund des baulichen Zustands zu Staus oder Gefährdungen kommt.

Doch die Anforderungen an die Autobahnen verändern sich stetig: Ausbau- und Umbaumaßnahmen sind erforderlich, um die Leistungsfähigkeit des Fernstraßennetzes dauerhaft zu gewährleisten. Besteht der Bedarf an solchen Aus- und Umbaumaßnahmen, wird dieser im Bundesverkehrswegeplan festgehalten.
In diesem wichtigen Instrument der Verkehrsinfrastrukturplanung ist auch das Projekt "KreuzKölnSüd" enthalten.

Das Autobahnkreuz Köln-Süd ist schon heute einer der meistgenutzten Verkehrsknoten in der Region. Hier bewegen sich täglich zehntausende Menschen im Pendelverkehr. Es kommt immer wieder zu stockendem Verkehr und Gefährdungen. Das ist einer der Gründe, warum der Ausbau des Autobahnkreuzes Köln-Süd der Kategorie „Vordringlicher Bedarf mit Engpassbeseitigung“ zuzurechnen ist. Der Ausbau der A4 zwischen AK Köln-Süd und AK Köln-Gremberg im Rahmen des Projekts A4plus ist ebenfalls im Bundesverkehrswegeplan als vordringlicher Bedarf eingestuft.

Die Planungen zum Umbau des Autobahnkreuzes Köln-Süd liegen seit dem 01.01.2021 in der Verantwortung der damals neu gegründeten Autobahn GmbH des Bundes. Sie übernahm das Projekt von Straßen.NRW.

Weitere Planungsphasen

An die Vorplanung schließen sich drei weitere Planungsphasen an:

In der Entwurfsplanung wird die Vorzugsvariante konkret ausgearbeitet. In begrenztem Umfang sind auch hier noch Änderungen möglich. Die Entwurfsplanung dient zur verwaltungsinternen und fachtechnischen Prüfung. Sie legt den Kostenrahmen fest und ist Grundlage für die Veranschlagung der Kosten für die Maßnahme im Haushalt. Außerdem wird nachgewiesen, wieviel Fläche für die Maßnahme beansprucht werden soll. Der genehmigte Vorentwurf ist die Grundlage für die Genehmigungsplanung.

Für die Genehmigungsplanung wird der Vorentwurf übernommen und zur rechtlichen Grundlage weiterentwickelt. Dabei werden rechtlich maßgebende Details dargestellt.

 

Die Genehmigungsplanung muss für alle im Planfeststellungsverfahren Beteiligten erkennbar machen, wer, wie und in welchem Umfang von den Maßnahmen betroffen sein wird. Am Ende des Genehmigungsverfahrens steht der Planfeststellungsbeschluss, also die Baugenehmigung.

Im letzten Schritt erfolgt die Ausführungsplanung. Dabei werden die Unterlagen so verfeinert, dass nach ihnen die Verkehrsanlage gebaut werden kann. Alle Auflagen und Regelungen aus dem Planfeststellungsbeschluss fließen darin ein. Steht die Ausführungsplanung, sind die Grundlagen für die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen gegeben.